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Finanz- und Lohnbuchhaltung
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet Ihre Buchhaltung ordnungsgemäß zu führen und Ihre Steueranmeldungen fristgerecht abzugeben. Auch die Lohnabrechnung erfordert fundierte Kenntnisse und ist durch qualifizierte Mitarbeiter meist erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße realisierbar. Die Auslagerung der Finanz- und Lohnbuchhaltung ist oft die ideale Lösung, damit Sie sich um ihr Geschäft kümmern können.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
Alle Leistungen bieten wir sowohl als Full-Service als auch arbeitsteilig mit dem Mandanten an.
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Warteweg 54 - 34513 Waldeck-Sachsenhausen
Telefon: 0 56 34 / 97 88 0 - Fax: 97 88 44 - E-Mail: kanzlei@fisseler-stb.de |